Einbürgerung
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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beschreibung
Wer sich einbürgern lässt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wird gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten.
Ausführliche Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.